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	<title>Jugendhilfe Direkt e.V. &#187; Satzung</title>
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	<description>Stell dir vor, du stellst dich vor, und keiner stellt dich ein</description>
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		<title>Satzung des Vereines</title>
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		<pubDate>Sat, 01 Jan 2000 13:39:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Enrico</dc:creator>
				<category><![CDATA[Satzung]]></category>

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		<description><![CDATA[§ 1
Der Verein führt den Namen Jugendhilfe Direkt e.V.
Er hat seinen                Sitz in Münster und soll in das Vereinsregister eingetragen                werden.
§     [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>§ 1</h3>
<p style="padding-left: 30px;">Der Verein führt den Namen Jugendhilfe Direkt e.V.</p>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">Er hat seinen                Sitz in Münster und soll in das Vereinsregister eingetragen                werden.</p>
<h3>§                2</h3>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige                Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8220;Steuerbegünstigte Zwecke&#8221;                der Abgabenordnung. Er will Jugendlichen, die einen Ausbildungs-                oder Arbeitsplatz suchen, durch persönlichen Einsatz seiner                Mitglieder, finanzielle Unterstützung, sozialpädagogische                Betreuung und Begleitung behilflich sein. Die Arbeit umfasst ebenso                Förder- und Unterstützungsmaßnahmen im Präventivbereich                in Anlehnung an das Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (KJHG).</p>
<p align="left">
<h3>§ 3</h3>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster                Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.</p>
<p align="left">
<h3>§ 4</h3>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen                Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen                aus Mitteln des Vereins.</p>
<p align="left">
<h3>§ 5</h3>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft                fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen                begünstigt werden.</p>
<p align="left">
<h3>§ 6</h3>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">Mitglied kann jeder werden, der den Vereinszwecken dienen will.                Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Erklärung erworben.                Austrittserklärungen müssen ebenfalls schriftlich erfolgen.</p>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">Der Vorstand                kann solche Mitglieder aus dem Verein ausschließen, die gegen                die Vereinsziele verstoßen oder -trotz Aufforderung- mit der                Beitragszahlung im Rückstand bleiben.</p>
<p align="left">
<h3>§ 7</h3>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 60,&#8211; DM bzw. 31,&#8211;                Euro, er ist am 1.1. eines jeden Jahres fällig. Änderungen                des Beitragssatzes bedürfen eines Mehrheitsbeschlusses der                Mitgliederversammlung. Jedem Mitglied ist es überlassen, einen                höheren Beitrag zu entrichten. Es können auch Spenden                entrichtet werden, ohne dass eine Mitgliedschaft besteht.</p>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">Das Geschäftsjahr                ist das Kalenderjahr.</p>
<p align="left">
<h3>§ 8</h3>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.</p>
<p align="left">
<h3>§ 9</h3>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden                Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer sowie einem                geistlichen und pädagogischen Beirat.</p>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">Der geistliche                Beirat ist der jeweilige Pfarrer der Kath. Kirchengemeinde St. Clemens                in Münster-Hiltrup.</p>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">Der pädagogische                Beirat ist der jeweilige Schulleiter der Hauptschule Hiltrup.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins                genügt die Vertretung durch zwei Mitglieder des Vorstandes,                darunter des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung, der erste Vorstand                durch die Gründungsversammlung, auf die Dauer von zwei Jahren                gewählt. Nach Ablauf der Wahlperiode bleibt der bisherige Vorstand                bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt.<br />
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.                Der Vorstand vereinnahmt, verwaltet und verwendet die dem Verein                zugeflossenen Gelder entsprechend § 2 der Satzung.<br />
Unterschriftsberechtigt bei Geldinstituten sind der erste oder der                zweite Vorsitzende zusammen mit dem Schatzmeister.</p>
<p align="left">
<h3>§ 10</h3>
<p style="padding-left: 30px;">Der Vorsitzende beruft den Vorstand nach Bedarf schriftlich unter                Angabe der Tagesordnung zu Sitzungen ein.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Er muss ihn einberufen, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder                dies fordern.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Der Vorsitzende kann in besonderen Fällen Sachkundige zur Sitzung                des Vorstandes mit beratender Stimme hinzuziehen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel                seiner Mitglieder anwesend sind. Seine Entscheidung trifft er durch                Mehrheitsbeschluss.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Die Beschlüsse des Vorstandes werden in einem Sitzungsprotokoll                niedergelegt, das vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu                unterschreiben ist.</p>
<p align="left">
<h3>§ 11</h3>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">Die Mitgliederversammlung wird jährlich vom Vorsitzenden des                Vorstandes einberufen.<br />
Sie ist ferner einzuberufen, wenn mindestens ¼ der Mitglieder                dies durch einen schriftlich begründeten Antrag verlangen.                In diesem Falle muss die Einberufung spätestens innerhalb von                sechs Wochen erfolgen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Die Einladung ergeht unter Mitteilung der Tagesordnung mit mindestens                einer Woche Frist schriftlich.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen                Mitglieder beschlussfähig.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher                Stimmenmehrheit gefasst, mit Ausnahme von Beschlüssen über                Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins,                zu denen eine Mehrheit von ¾ der Stimmen erforderlich ist.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter                geleitet. Über ihre Beschlüsse ist eine Niederschrift                anzufertigen, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu                unterzeichnen ist.</p>
<p align="left">
<h3>§ 12</h3>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung nach Abschluss des Geschäftsjahres                einen Geschäftsbericht zu erstatten und ihr die Jahresrechnung                vorzulegen. Sie wählt zwei Rechnungsprüfer und beschließt                über die Entlastung des Vorstandes.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder gemäß                § 9 Abs. 3 der Satzung. Sie beschließt über Satzungsänderungen                und die Auflösung des Vereins.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Jedes Mitglied kann die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes schriftlich                beantragen.</p>
<p align="left">
<h3>§ 13</h3>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfalls                eines bisherigen Zwecks fällt das gesamte Vereinsvermögen                an die Kath. Kirchengemeinde St. Clemens in Münster-Hiltrup,                die das Vereinsvermögen für die satzungsmäßigen                Zwecke des § 2 der Satzung zur Verfügung zu stellen hat.</p>
<p align="left">
<h3>§14</h3>
<p style="padding-left: 30px;" align="left">Diese Satzung tritt am Tage der Beschlussfassung in Kraft.</p>
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